Welche Ausnahmen gibt es bei der Wartung?
Sogenannte „wartungsfreie“ Brandschutzklappen müssen nicht regelmäßig gewartet werden, sind jedoch monatlichen Funktionsprüfungen unterworfen. Die Wartung dieser Systeme kann in folgenden Fällen ausbleiben:
- Wenn die Brandschutzklappen thermoelektrisch und nicht per Schmelzlot ausgelöst werden.
- Wenn die Schutzklappen Stellmotoren besitzen, deren Funktion sich per Fernbedienung prüfen lässt.
- Wenn bewegliche Teile durch Kapselungen gesichert sind.
- Wenn einmal pro Monat eine Funktionsprüfung stattfindet.