Welche Ausnahmen gibt es bei der Wartung?

Sogenannte „wartungsfreie“ Brandschutzklappen müssen nicht regelmäßig gewartet werden, sind jedoch monatlichen Funktionsprüfungen unterworfen. Die Wartung dieser Systeme kann in folgenden Fällen ausbleiben:

  • Wenn die Brandschutzklappen thermoelektrisch und nicht per Schmelzlot ausgelöst werden.
  • Wenn die Schutzklappen Stellmotoren besitzen, deren Funktion sich per Fernbedienung prüfen lässt.
  • Wenn bewegliche Teile durch Kapselungen gesichert sind.
  • Wenn einmal pro Monat eine Funktionsprüfung stattfindet.